Notarkosten ug gründung mit Musterprotokoll

Nachdem Sie beim Notar waren und alle Gründungsdokumente unterschrieben haben, besteht der nächste Schritt darin, ein Geschäftskonto zu eröffnen und die Kapitaleinlage einzuzahlen. Die Bank stellt Ihnen dann eine Quittung für die ursprüngliche Investition aus. Sobald Sie das Konto eröffnet und die ursprünglichen Einzahlungen getätigt haben, müssen Sie den Einzahlungsschein Ihrem Notar vorlegen. Sie können dies entweder dem Notar persönlich vorlegen oder ihm digital zusenden. Der Notar kümmert sich dann um die Eintragung Ihres Unternehmens mit dem Handelsregister und dem Finanzamt. Die notarielle Beglaubigung ist hier ein obligatorischer Bestandteil aller Unternehmensgründungen, unabhängig von der Art des zu gründenden Unternehmens. Die Gebühr, die ein Notar berechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Welche Stadt Sie den Notartermin vereinbaren, liegt bei Ihnen. Wenn die Notare in Ihrer Region voll ausgelastet sind, kann es sinnvoll sein, einen Notar in einer anderen Region zu besuchen, damit die Notarisierung Ihrer Gründungsdokumente nicht unnötig verzögert wird. Das GmbH-Gesetz bietet die Möglichkeit, eine GmbH oder eine Unternehmerische (beschränkte Haftung) nach dem sogenannten Musterprotokoll zu gründen, um Kosten zu sparen. Die Gründungskosten (ohne Gerichtskosten) in einer Konstellation mit mindestens zwei Partnern belaufen sich auf 580,00 € netto. Bei der Nutzung des Modellprotokolls entstehen Kosten in Höhe von ca.

€ 165,00 für die Gründung des Unternehmerunternehmens (Beschränkte Haftung), für die GmbH entstehen Kosten in Höhe von ca. € 322,00. Das Musterprotokoll regelt den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens, von dem keine Abweichung erlaubt ist – maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer sind obligatorisch. Darüber hinaus gibt es keine Regelungen, z.B. über den Rückzug von Aktionären oder die Rücknahme von Aktien, so dass bei einem Erfolg der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sehr wahrscheinlich ist, dass die Satzung später geändert werden muss, da die Regulierungsdichte im Standardprotokoll fehlt. (Artikel von Ted Shoemaker. Unser Dank gilt Consulting House International für ihre Hilfe bei diesem Artikel.) Alle Gesellschaften sowie Generalgesellschaften (OHG) und Einzelunternehmen, die als Unternehmer nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) tätig sind, sind in das Handelsregister eingetragen. Seit dem 1.

November 2008, als sich das Gesetz über die Unternehmensgründung in Deutschland änderte, ist es möglich, dass sich ein neues Unternehmen als Unternehmergesellschaft (UG) ausrichtet. Das ist ein bisschen wie ein Mund. Betrachten Sie es einfach als eine reguläre GmbH, aber mit einer niedrigeren Eintrittsbarriere. Wie lange Sie auf einen Notartermin warten müssen, ist nicht leicht zu bestimmen. Die Verfügbarkeit von Terminen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Region, in der sich das Notarbüro befindet, und ihrer jeweiligen Kapazität.